Wer sein Tagesgeld über mehrere Banken verteilt — etwa beim Tagesgeld-Hopping — stolpert früher oder später über eine Frage: Wie teile ich meinen Freistellungsauftrag richtig auf? Machst du es falsch, zahlst du bei einer Bank Steuer, obwohl bei einer anderen dein Freibetrag ungenutzt liegen bleibt. Hier bekommst du die Regeln — und wie du keinen Cent verschenkst.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Kapitalerträge — Zinsen, Dividenden, Kursgewinne — sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Der Staat gewährt aber einen Freibetrag, den Sparerpauschbetrag: Bis zu dieser Höhe bleiben deine Erträge steuerfrei. Damit die Bank die Steuer gar nicht erst abzieht, erteilst du ihr einen Freistellungsauftrag.
Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank auf jeden Euro Zinsen sofort 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) ein — auch unterhalb des Freibetrags. Zurückholen kannst du dir das nur über die Steuererklärung.
Warum die Verteilung bei mehreren Banken entscheidend ist
Du hast einen Sparerpauschbetrag, aber vielleicht mehrere Banken. Den Freibetrag kannst du frei aufteilen — die einzige harte Regel: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten. Der typische Fehler ist nicht das Überschreiten, sondern die schiefe Verteilung: Du gibst der Bank mit wenig Zinsen zu viel Freibetrag und der Bank mit viel Zinsen zu wenig — Ergebnis: unnötig gezahlte Steuer bei der einen, verschenkter Freibetrag bei der anderen.
So verteilst du richtig — Schritt für Schritt
- Zinsen je Bank schätzen: Überschlage, welche Bank dir dieses Jahr wie viel Zinsen bringt (Guthaben × Zinssatz). Dorthin gehört der größere Teil des Freibetrags.
- Freibetrag proportional zuweisen: Ordne jeder Bank ungefähr so viel Freibetrag zu, wie du dort an Erträgen erwartest — mit etwas Puffer bei der ertragsstärksten Bank.
- Gesamtsumme im Blick behalten: Alle Aufträge zusammen ≤ 1.000 € (bzw. 2.000 €).
- Jährlich anpassen: Wechselst du Banken oder ändern sich die Zinsen, verschiebt sich auch die optimale Aufteilung. Einmal im Jahr prüfen genügt.
Diesen Vorschlag musst du nicht selbst ausrechnen: Der Freistellungsauftrag-Rechner schätzt aus Guthaben und Zinssatz deine Erträge je Bank und verteilt den Freibetrag automatisch — anonym im Browser.
Zu viel oder zu wenig freigestellt — was dann?
Zu wenig genutzt: Hat eine Bank mehr Steuer einbehalten, als nötig, weil dort zu
wenig Freibetrag lag, ist nichts verloren — du holst dir die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über die
Anlage KAP der Steuererklärung zurück. Das kostet nur etwas Aufwand.
Gesamtsumme überschritten: Das ist nicht zulässig; die Banken melden die erteilten
Freibeträge ans Finanzamt. Halte die Summe deshalb sauber unter dem Pauschbetrag.
Den Überblick über deine Konten behalten
Je mehr Banken, desto leichter verliert man den Faden. Vermögensspiegel hält deine Konten und ihre Verzinsung an einem Ort zusammen — ohne Bank-Login, mit voller Datenhoheit. So siehst du auf einen Blick, wo dein Geld liegt und was es bringt.
Kostenlos startenHäufige Fragen
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
1.000 € pro Person, 2.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren/Lebenspartnern. Bis dahin bleiben
Kapitalerträge steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?
Ja, beliebig — solange die Summe aller Aufträge den Pauschbetrag nicht übersteigt (z. B. 400 € bei
Bank A, 600 € bei Bank B).
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?
Die Bank zieht auf alle Zinsen sofort 25 % Abgeltungsteuer plus Soli ab — auch unter dem Freibetrag.
Zurückholen geht nur über die Anlage KAP der Steuererklärung.
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